Covidinfo
Corona-Update 2022
Laut aktuell geltender Corona-Schutzverordnung vom 04.03.2022 gilt für unsere Veranstaltungen:
Alle Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren) sind von den Regelungen 2G plus und 3G ausgenommen - 2G gilt nach den landesweiten Regeln ohnehin nirgendwo mehr. Kinder und Jugendliche müssen also keinerlei Nachweise mehr über eine Impfung, Genesung oder einen Test erbringen. Jugendliche sollten allerdings ihr Alter nachweisen können.
Für teilnehmende bzw. begleitende Erwachsene (z.B. bei den Kindergeburtstagen) gilt allerdings noch 3G (Zutritt oder Teilnahme für Genesene, Geimpfte und Getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test).
!! Wir müssen uns aber weiterhin vorbehalten, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, falls es krankheitsbedingt / durch coronabedingte Infektion zu einem Personalengpass kommt!!